Die Untersuchung auf radioaktive Stoffe im Trinkwasser findet reges Interesse beim IWW Kolloquium
Bei dem Kolloquium am 10.03.2016 war der Seminarraum im IWW mit mehr als 50 Teilnehmern bis auf den letzten Platz gefüllt. Zahlreiche Vertreter von Gesundheitsämtern, Wasserversorgern und Laboratorien nutzten die Gelegenheit, sich über die neuen Anforderungen der Trinkwasserverordnung bei der Untersuchung auf radioaktive Stoffe zu informieren und auszutauschen.
In dem Einführungsvortrag erläuterte Herr Dr. Rübel vom IWW grundlegende Begriffe zur Radioaktivität wie Aktivitätskonzentration und Dosis sowie den bisherigen Kenntnisstand über das Vorkommen von natürlichen radioaktiven Stoffen im Trinkwasser in Deutschland aus der Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Im Anschluss präsentierte Frau Nießner vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV, NRW) aus Behördensicht klar und strukturiert die neuen Anforderungen an Wasserversorger, Gesundheitsbehörden und Laboratorien, die sich aus der 3. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung ergeben. Mit den Teilnehmern wurden Details im Hinblick auf die Umsetzung der Anforderungen und Zuständigkeiten diskutiert, wobei auch Vorgehensweisen aus anderen Bundesländern mit einbezogen wurden.
Den Abschluss der Veranstaltung bildeten konkrete Informationen über die Planung der Erstuntersuchung, über die Probenahme und die Analytik der radioaktiven Stoffe in einem akkreditierten Labor sowie über die Bewertung der Ergebnisse.
Fazit: Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung ist die Untersuchung von Trinkwasser auf radioaktive Stoffe erstmalig verpflichtend und die neuen Anforderungen sind für die Beteiligten formuliert. Mit der Durchführung der ersten Untersuchungen werden die ersten Praxiserfahrungen bei der Umsetzung der Anforderungen in Kürze vorliegen.
Die Präsentationen stehen hier zum Download bereit:
Vortrag von Frau Nießner