Dosierung von Korrosionsinhibitoren – IWW und TZW schaffen Grundlage für neue Regeln
Trinkwasser sollte nicht korrosiv wirken. Denn Korrosion schädigt nicht nur die Werkstoffe und Bauteile im Verteilungsnetz. Sie kann auch zu Qualitätsbeeinträchtigungen des verteilten Trinkwassers führen.
Um dies zu verhindern, setzt man seit Jahrzehnten in einer größeren Anzahl von Versorgungsgebieten abhängig von den wasserseitigen Korrosionsbedingungen und der Art und Verteilung der Rohrwerkstoffe im Netz trinkwassergeeignete Korrosionsinhibitoren auf Phosphat- und Silikatbasis mit Erfolg ein. Die Details und Anforderungen hierzu sind in der DVGW-Arbeitsblattreihe W 215 geregelt.
Grundsätzlich gilt im Trinkwasser das sogenannte Minimierungsgebot. Das heißt, die Zugabe von Stoffen zum Trinkwasser ist langfristig auf die erforderliche Mindestmenge zu verringern.
DVGW-Forschungsvorhaben “GÜ W 215”
Hier gibt es Verbesserungsbedarf bei den aktuellen Ausgaben der DVGW-Arbeitsblätter W 215 Teil 1 und Teil 2: Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Korrosionsmechanismen und zur Wirksamkeit von Inhibitoren müssen systematisch aufgearbeitet und in klare, entscheidungsunterstützende Regeln und Handlungsempfehlungen überführt werden. Zur Aktualisierung der Erkenntnisse gehört aber auch die Verschneidung des aktuellen Stands der werkstoffspezifischen Wirkmechanismen der Inhibitoren mit Forschungsergebnissen zur Ablagerungskinetik von Partikeln und Spülverfahren.
Das überarbeitete Arbeitsblatt soll Wasserversorgern auf der Basis definierter Kriterien ermöglichen, die Wirksamkeit der Dosierung besser zu beurteilen. Im zweiten Schritt folgt dann die Bewertung, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Konsequenzen die Dosierung von Korrosionsinhibitoren minimiert oder gar ganz eingestellt werden kann. Bei Verzicht auf eine Inhibitordosierung stehen alternative Methoden und Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserqualität zur Verfügung.
Mit der Erarbeitung der hierfür notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen beschäftigt sich das Vorhaben „GÜ W215“. Das Projekt wird unter dem Förderkennzeichen W 202102 vom DVGW gefördert. Die Bearbeitung erfolgt gemeinsam durch IWW (Bereich Wassernetze, Dr. Angelika Becker) und TZW (Dr. Sebastian Hesse) von Juli 2021 bis Dezember 2021.