Aufbereitungsstoffe §11

Aufbereitungsstoffe für die Trinkwasseraufbereitung unterliegen der Zulassung, den Qualitätsanforderungen (in der Regel gemäß Produktnorm) und den Anwendungsbeschränkungen des § 11 TrinkwV bzw. der darin verankerten Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren.

Für Lieferanten und Prozduzenten analysiert und bescheinigt das IWW für Ihre Produkte diese unerlässliche Normenkonformität und untersucht deren Leistungsvermögen in konkreten Aufbereitungsprozessen. Wasserversorger werden vom IWW beraten hinsichtlich der Auswahl der richtigen Aufbereitungsstoffe und erhalten Unterstützung bei der Ausschreibung und Beschaffung von Aufbereitungsstoffen im Sinne des DVGW Arbeitsblattes W 204.

ANSPRECHPARTNER

Dr.-Ing. Andreas Nahrstedt
Telefon: +49 208 40303 330
E-Mail: a.nahrstedt@iww-online.de
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Artikel Qualitätssicherung von Aufbereitungsstoffen in der Trinkwasseraufbereitung
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