Energieeffiziente Trinkwassererwärmung & Hygiene
Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungen mit eigener Warmwasserversorgung haben keine gesetzlichen Temperaturvorgaben für ihre Trinkwassererwärmung und sind von der Untersuchungspflicht nach der Trinkwasserverordnung ausgenommen. In Zeiten der Klimaerwärmung zeigt sich derzeit die Tendenz, durch Effizienzmaßnahmen und den Einsatz regenerativer Energien eine Reduktion des Energieverbrauchs zu erreichen. Um weiter Energie einzusparen, wird vielfach die hohe, aber hygienisch sicherere TWW-Temperatur von 60 °C auf ein Temperaturniveau unter 50 °C reduziert.
Durch eine dauerhafte Trinkwarmwasser-Temperatur im Bereich zwischen 25 und 45 °C, durch Mängel in der Installation oder durch einen nicht bestimmungsgemäßen Betrieb (lange Stagnationszeiten) können sich auch in diesen kleinen Trinkwasserinstallationen ohne Untersuchungspflicht pathogene Mikroorganismen zu einem Risiko vermehren. Bei einem erhöhten hygienischen Risiko, zum Beispiel einer hohen Legionellenbelastung, besteht die die Gefahr, an einer schweren Form der Lungenentzündung (Legionellen-Pneumonie) zu erkranken. Es ist daher ratsam, nach Änderungen zur Energieoptimierung die aktuelle mikrobiologische Situation in der Trinkwasserinstallation überprüfen zu lassen, um ein hygienisches Risiko auszuschließen oder geeignete Maßnahmen einzuleiten, um diesem Risiko entgegenzuwirken.
Das IWW berät Sie bei der Auswahl einer energieeffizienten Betriebsweise Ihrer Trinkwassererwärmung unter Wahrung der mikrobiologischen Sicherheit. Im Falle einer hygienischen Belastung durch Legionellen schlagen wir Ihnen ein auf Ihre Trinkwasserinstallation ausgelegtes Maßnahmenkonzept vor und begleiten Sie bei der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen.