Sanierung Hausinstallation
Trinkwasser-Installationen müssen hygienisch und bautechnisch sicher betrieben werden. Die Betreiber unterliegen einer Fürsorgepflicht (§ 618 BGB). Zudem besteht bei erkannten Problemen mit Legionellen in der Wasserverteilung eines öffentlichen oder vermieteten Gebäudes die Pflicht des Betreibers, Gefährdungsanalysen durchführen zu lassen.
Im Falle eines Problems hilft Ihnen unser Team an Experten schnell, flexibel und kompetent weiter. Bei IWW helfen Ihnen Hygieniker, Mikrobiologen und Installationsfachleute gezielt weiter. Es liegen hierzu langjährige Erfahrungen und anerkannte Kompetenzen vor, die über zahlreiche erfolgreiche Referenzprojekte jederzeit nachgewiesen werden können.
Sprechen Sie uns an. Wir sind gerade bei schwierigen Fällen der optimale Partner.