Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind Oberflächengewässer und Grundwasserkörper so zu bewirtschaften, dass eine Zustandsverschlechterung vermieden und 2027 ein guter chemischer und ein guter ökologischer bzw. mengenmäßiger Zustand erreicht wird (§29 und §47 WHG).
Das IWW unterstützt Behörden und Maßnahmenträger bei der kosteneffizienten Planung, Umsetzung und Optimierung von Grundwasserschutzprogrammen (z.B. Nitrat, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle). Wir nutzen etablierte Verfahren (z.B. LBEG 2008) und konzeptionelle Modelle für die Bodenzone und das Grundwasser, um Maßnahmengebiete mit weiterem Handlungsbedarf abzugrenzen. Wir planen Beratungskonzepte im kooperativen Gewässerschutz und bewerten deren Erfolge. Wir prüfen, ob ein guter chemischer Zustand bis Ende 2027 erreicht werden kann oder ob aufgrund der natürlichen Gegebenheiten eine Fristverlängerung nach § 47(2) i.V.m. § 29(3) WHG möglich ist.
Die Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer unterstützen wir durch geeignete Monitoringprogramme, bewerten Gewässer, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden und ermitteln die Kosten zur Deckung der Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten nach Art. 9 WRRL.