Wasserrechtsverfahren und Schutzzonenverfahren

Wasserrechtsverfahren und Schutzzonenverfahren

Die Entnahme von Wasser zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung gilt im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes als Benutzung eines Gewässers und muss beantragt werden. Bevor eine Zulassung erteilt wird bzw. es zu einer Erlaubnis oder Bewilligung kommt, werden im Zuge eines förmlichen Verfahrens die Einwirkungen des Vorhabens auf die Rechte und Interessen Dritter untersucht. Denkbar ist, dass Einwirkungen durch Auflagen verhütet werden müssen oder durch den Begünstigten zu entschädigen sind.

Unsere Leistungen:
  • Begleitung in allen Phasen des Verfahrens von der strategischen Planung über Voruntersuchungen und der Erstellung der Antragsunterlagen bis zur Umsetzung des Bewilligungsbescheides sowie Kommunikation mit den zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit
  • Fachlich begründete Abgrenzung der Wasserschutzzonen unter Berücksichtigung aller relevanten hydrogeologischen, standörtlichen und bodenkundlichen Kriterien als Grundlage zum langfristigen Schutz des Zustroms der Gewinnung, ausgewogene und angemessene Justierung der Schutzbestimmungen
  • Bearbeitung von Wasserrechtsverfahren und Schutzzonenverfahren aus einer Hand, um zu garantieren, dass Einzugs- und Schutzgebiet deckungsgleich sind, potenziell betroffene Flächen angemessen Beachtung finden und auftretende Konflikte von Beginn an vermieden werden
  • Bedarfsprognose, Bewertung des Vorkommens aus qualitativer und quantitativer Sicht, Dargebot und Gebietswasserbilanz, Einzugsgebiet und Absenkungsbereich, land- und forstwirtschaftliche Beweissicherung, hydrogeologisches Fachgutachten, Bewertung grundwasserabhängige Landökosysteme

Ansprechpartner

Christoph Nolte
Telefon: +49 208 40303 230
E-Mail: c.nolte@iww-online.de
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Nolte: Auswirkung von Feldberegnung auf Wasserschutzgebietsgrenzen
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