Neue Anforderungen für Wasserversorger beim Strahlenschutzrecht
Die Neuregelung des Strahlenschutzrechts (Strahlenschutzgesetz / –verordnung) ist seit dem 01.01.2019 in Kraft. Daraus ergeben sich neue Anforderungen für Unternehmen der Wasserversorgung.
Der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen der Wassergewinnung, aufbereitung und –verteilung erfordert die Messung der Radon-222-Aktiviätskonzentration (Jahresmittelwert) an den vorstehend genannten Arbeitsplätzen und/oder eine Abschätzung der möglichen Dosis durch Radon.
Radioaktivität in Rückständen
Die Rückstände Kiese, Sande, Harze und Kornaktivkohle aus der Grundwasseraufbereitung sind erstmalig überwachungsbedürftig. Bei einer Lagerung, Verwertung und Beseitigung ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Rückstände überwachungsbedürftig sind. Dazu sind repräsentative Proben zu entnehmen und Messungen auf relevante Radionuklide der natürlichen Zerfallsreihen Uran-238 und Thorium-232 durchzuführen.
IWW unterstützt Unternehmen der Wasserversorgung bei der Einhaltung der neuen rechtlichen Anforderungen von der Planung bis zur Umsetzung von Maßnahmen sowie der Durchführung von Messungen. Nähere Informationen zu den Themen finden Sie hier im Download.

Ansprechpartner im IWW: Dr. Achim Rübel
Tel 0208/40303-211