VDI Kühlturmregel 2047 Blatt 2 & 3, 42. BImSchV … – Was kommt 2017 neu auf Sie zu?
Seit Januar 2015 ist die VDI Kühlturmregel „Rückkühlwerke – Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen“ VDI 2047 Blatt 2 in Kraft. Die Richtlinie ist mit der Veröffentlichung eine allgemein anerkannte Regel der Technik. Die Inhalte sind dementsprechend einzuhalten bzw. umzusetzen. Damit sind bereits seit 2015 einige neue Aufgaben und Herausforderungen auf die Betreiber von offenen Kühlsystemen zugekommen.Bereits im Rahmen der Erstellung der VDI 2047 Blatt 2 war von Seiten des Gesetzgebers erwünscht, den Anforderungen der VDI Richtlinie durch die Einbindung in den gesetzlichen Rahmen Nachdruck zu verleihen. Dies wird nun im Rahmen der 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (VerdunstKühlV) umgesetzt werden. Am 22.03.2017 hat das Kabinett den Entwurf dieser Verordnung verabschiedet (Bundesrat Drucksache 242/17). Nun steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus. Es wird damit gerechnet, dass die 42. BImSchV zur Jahresmitte oder im 3. Quartal 2017 in Kraft tritt.
Aus der 42. BImSchV ergeben sich weitere neue Verpflichtungen für Anlagenbetreiber, Wasserbehandler und Untersuchungslabore. Zusätzlich wird Mitte 2017 eine Novellierung der ISO 11731 zur Legionellen-Analytik kommen. Nicht zuletzt wird es damit einhergehend eine Empfehlung des Umweltbundesamtes geben, aus der sich noch weitere Anforderungen ergeben.
In einer IWW Kundeninformation Kühlwasser möchten wir Sie auf die kommenden Änderungen aufmerksam machen und über konkrete Konsequenzen u.a. für die mikrobiologische Untersuchung von Kühlwässern informieren.
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