
Datum/Zeit
03.05.2017
14:00 - 17:00
Veranstaltungsort
IWW Mülheim
Veranstaltungsart
Kolloquium
Die Veranstaltung ist ausgebucht! Darüber hinaus ist eine Wiederholung der Veranstaltung in Planung.
Warteliste: E-Mail an a.postulka@iww-online.de
Gemäß § 38 Absatz 3 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz LWG) sind Kommunen dazu verpflichtet, ein Wasserversorgungskonzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung zu erstellen. Hierbei sind die Versorgungssituation und deren Entwicklung – auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und den Klimawandel – zu berücksichtigen. Das Konzept ist der zuständigen Behörde erstmalig zum 1. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben. Im Rahmen des Kolloquiums werden folgende Themen beleuchtet und diskutiert:
• Hintergrund und inhaltliche Anforderungen,
• Arbeitshilfen und mögliche Ausgestaltung,
• erste Erfahrungsberichte über die Erstellung von Wasserversorgungskonzepten.
Die kostenlose Veranstaltung richtet sich an Vertreter von Wasserversorgern und Behörden.






Buchung
Die Veranstaltung ist ausgebucht.