Wasserversorgungskonzept NRW – Einführung überarbeiteter Arbeitshilfen
Alle Gemeinden haben für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen und vorzulegen. Dieses Konzept muss alle sechs Jahre angepasst und überarbeitet werden. Diese erste Überarbeitung ist nun zum 1. Januar 2024 wieder fällig.
Formal haben sich die Anforderungen gegenüber den ersten Konzepten aus dem Jahr 2018 (allerdings) geändert. Neu ist zum Beispiel die Einbindung von Tabellen, die zur Vereinheitlichung und Arbeitserleichterung nun Teil der vorzulegenden Wasserversorgungskonzepte sind. Die Arbeitshilfen sind als bearbeitbare Excel-Tabellen und Word-Dokumente auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen unter folgendem Link abrufbar:
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/wasserversorgungtrinkwasser/wasserversorgungs-konzept.
Das IWW Zentrum Wasser unterstützt Sie gerne bei der Erstellung der Wasserversorgungskonzepte im neuen Format.
Es berät Sie hierzu gerne Dr. Tim aus der Beek