Trinkwassereinzugsgebieteverordnung

Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV)

Am 11. Dezember wurde die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) im Bundesgesetzblatt verkündet und ist unmittelbar am Tag danach in Kraft getreten. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie verfolgt die TrinkwEGV das Ziel, Grundwasser, Oberflächenwasser und Rohwasser in den Trinkwassereinzugsgebieten zu schützen und damit den Umfang der erforderlichen Aufbereitung von Rohwasser gering zu halten.

Für die erstmalige Einführung des umfassenden Risikomanagements bleibt jedoch nur wenig Zeit. Bis zum 12. November 2025 müssen Wasserversorger ihre Einzugsgebiete bewerten und die Dokumentation an die zuständige Behörde übermitteln. Im einzelnen gehören hierzu die Bestimmung und Beschreibung jedes Einzugsgebietes, eine Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für jedes Einzugsgebiet, die Untersuchung lokal relevanter Parameter in Abhängigkeit von der Wasserherkunft, der Gefährdung und dem Risiko sowie die Festlegung des fortzuführenden Untersuchungsprogramms.

Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und Umsetzung. Termin: 12. November 2025

Unsere Leistungen
  • Abstimmung mit der zuständigen Behörde und Definition der anzufragenden Informationen.
  • Geographische Beschreibung des Einzugsgebietes, der Flächennutzungsanalyse, der Identifikation potenzieller Gefährdungen und der Risikoabschätzung.
  • Identifikation der lokal relevanten Untersuchungsparameter, Erstellung des Untersuchungsprogramms und Durchführung der Untersuchungen.
  • Entwicklung geeigneter Risikomanagementmaßnahmen und Information über TRiM®online.

Ansprechpartnerin

Ursula Karges
Telefon: +49 208 40303 616
E-Mail: u.karges@iww-online.de

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