Wasserrahmenrichtlinie

Die Implementierung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in nationales Recht bedingt seit ihrer Einführung im Jahr 2000 eine kontinuierliche Beeinflussung und Neuausrichtung wasserwirtschaftlichen Handelns. Moderne Ansätze des Gewässerschutzes rücken dabei immer stärker in das Bewusstsein. Der Weg zum guten Zustand (mengenmäßig, chemisch) gestaltet sich hierbei trotz umfassender Monitoringprogramme, Bestandsaufnahmen, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme komplex und ist in Teilen schwierig. Daher mussten im Jahr 2015 Fristverlängerungen ausgesprochen werden, in den Jahren 2018 und 2019 kam es zu Vertragsverletzungsverfahren (Nitrat).

Unsere Leistungen:
  • Kompetente Beratung bei Einzelaspekten der WRRL, wie z. B. der Bewertung von Wasserkörpern und Einleitungen (z. B. Kläranlagen, Stichwort: vierte Reinigungsstufe), der Ableitung von Belastungsniveaus und Trends (z. B. Nitrat) oder der Konkretisierung des Verschlechterungsverbotes
  • Erörterung der Aspekte Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung, Niedrigwassermanagement (Grund- und Oberflächenwasser), nutzbare Dargebotsreserve, dynamische Wasserrechte, Wasserversorgungskonzept, Kostendeckung der Wasserdienstleistung etc.
  • Etablierung eines innovativen und unserer Einschätzung nach angezeigten „neuen Denkens“ in der wasserwirtschaftlichen Praxis.

Ansprechpartner

Christoph Nolte
Telefon: +49 208 40303 230
E-Mail: c.nolte@iww-online.de
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