Funktionsprüfung Wasserwerk nach DVGW W 202

Eine Funktionsprüfung oder die regelmäßige Überprüfung von Aufbereitungsanlagen durch Sachkundige wird im DVGW Regelwerk (z. B. DVGW W 202, DVGW W 223-2, …) nachdrücklich empfohlen. Das IWW führt solche Überprüfungen seit vielen Jahren für eine große Anzahl Wasserversorger durch. Hierbei wird die Wasserbeschaffenheit im Roh- und Trinkwasser und nach allen Verfahresstufen analysiert und bewertet. Es werden Betriebsdaten ausgewertet, Meßgeräte überprüft, Filterlaufzeiten und Beladungen abgefragt sowie Filterspülkontrollen durchgeführt. Den Wassermeistern hilft dabei der direkte Erfahrungsaustausch mit unseren Fachleuten – betriebliche Fragen diskutieren wir vor Ort und finden gemeinsame Lösungen.

Im Bericht zur Funktionsprüfung ist neben den Analysendaten der genaue Betriebszustand bei der Beprobung dokumentiert und es werden Schwachstellen und Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Der Aufbau und der Zustand der Aufbereitungsanlage sind den IWW-Mitarbeitern damit so gut bekannt, dass Fragen zur Aufbereitung und zu Störungen vom Berater jederzeit sofort bearbeitet werden können. Ebenso hilft der Bericht bei Behördenfragen, zum Beispiel bei sogenannten Wasserschauen. Viele zufriedene Kunden empfehlen unsere Funktionsprüfungen gerne weiter – fragen Sie unsere Referenzen an!

ANSPRECHPARTNERIN

Stefan Hahn
Telefon: +49 208 40303 233
E-Mail: s.hahn@iww-online.de

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IWW-Referenzblatt: Funktionsprüfung Wasserwerke
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