Baden in deutschen Flüssen – wie geht man vor?
Handlungsleitfaden „Baden in Fließgewässern“ am Beispiel der Ruhr
Die Bürgerinnen und Bürger der deutschen Städte möchten in ihren Flüssen wieder Baden gehen. Dank umfangreicher Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung ist dies auch in vielen Flüssen im Prinzip wieder möglich – wenn auch zeitlich begrenzt und mit entsprechender Überwachung der Gewässerqualität.
Doch wie geht eine Kommune konkret vor, wenn sie „ihren Fluss“ wieder badetauglich machen möchte? Welche Qualitätskriterien gelten? Welche Messungen müssen vorliegen? Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten? Wer trägt die Verantwortung und wer trägt die Kosten? Wie informiert man den Badegast und wie beugt man Interessenkonflikten vor?
Viele dieser Fragen wurden im Rahmen des BMBF-geförderten Forschungsprojektes „Sichere Ruhr“ am Beispiel der Ruhr beantwortet, das in den Jahren 2012-2014 vom IWW Zentrum Wasser geleitet wurde. Die Ergebnisse wurden von Britta Schönemann und Norbert Jardin vom Ruhrverband in Essen in einem Handlungsleitfaden „Baden in Fließgewässern“ kompakt und anschaulich aufbereitet.
Die wichtigsten Inhalte auf einen Blick:
- Arbeitsschritte zur Einrichtung und zum Betrieb einer Badestelle
- Hygienerisiken, Risikomanagement und rechtlicher Rahmen
- Einrichtung und Unterhaltung eines Flussbadegewässers
- Anmeldung einer Badestelle
- Überwachungs- und Kontrollpflichten
- Praxisbeispiele für Flussbadestellen in Deutschland
Auf der Grundlage des Handlungsleitfadens plant die Stadt Essen die Einrichtung einer Badestelle in der Ruhr schon in 2016. Hierzu wurde eine kommunale Interessengemeinschaft „Baden in der Ruhr“ gegründet, die alle anstehenden Arbeiten der verschiedenen Behörden bündelt und interessierte Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Vereine zur Mitwirkung einlädt. Der erste Badetag wird mit großer Spannung erwartet.
Ansprechpartner: Wolf Merkel
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Modellierung Flusseinzugsgebiete