Wasserversorgungskonzept NRW – Einführung überarbeiteter Arbeitshilfen
Alle Gemeinden haben für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen und vorzulegen. Dieses Konzept muss alle sechs Jahre angepasst und überarbeitet werden. Diese erste Überarbeitung ist nun zum 1. Januar 2024 wieder fällig. Weiterlesen