Hygieneanforderungen an Rückkühlwerke: Referentenentwurf zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (42. BImSchV) veröffentlicht
Die Hygieneanforderungen an Verdunstungskühlanlagen wurden in VDI 2047 Blatt 2 neu definiert, welche zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist. Bereits im Rahmen der Erstellung der VDI 2047 Blatt 2 war auf Ebene des Gesetzgebers gewünscht, den Anforderungen der VDI-Richtlinie durch den Erlass einer Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz Nachdruck zu verleihen. Aktuell ist nun der Referentenentwurf zu dieser Verordnung veröffentlicht und den betroffenen Kreisen zur Anhörung zur Kenntnis gegeben worden.
Wesentliche neue Punkte des Verordnungsentwurfs sind:
- Erweiterung des Geltungsbereiches auf alle Verdunstungskühlanlagen (auch Naturzugkühltürme) und Nassabscheider
- Regelmäßige mikrobiologische Analytik und Probenahme muss durch eine zugelassene Untersuchungsstelle erfolgen
- Spezifizierung der Legionellenarten bei Überschreiten des Maßnahmenwertes von 10.000 bzw. 50.000 KBE/100 ml Legionella sp.
- Meldepflicht bei Überschreiten des Maßnahmenwertes von 10.000 bzw. 50.000 KBE/100 ml Legionella sp.
- Anzeigepflicht von Neu- und Bestandsanlagen, Änderungen der Anlagen, Stilllegungen und Wiederinbetriebnahmen
- Überprüfung der Anlagen durch einen Sachverständigen
Schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf sind seitens der betroffenen Kreise bis zum 26.02.2016 an das BMUB zu richten.
Ansprechpartner: Dr. Martin Strathmann