Trinkwassereinzugsgebieteverordnung
Die lang erwartete Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) ist am 11. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und unmittelbar am Tag danach in Kraft getreten. (Siehe: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/346/VO.html)
Die TrinkwEGV verfolgt das Ziel, das Grundwasser, das Oberflächenwasser und das Rohwasser in den Trinkwassereinzugsgebieten noch besser zu schützen und damit den Umfang der erforderlichen Aufbereitung von Rohwasser so gering wie möglich zu halten.
Die größten Änderungen für die Wasserversorger kommen über das verpflichtende Risikomanagement auf uns zu und werden spürbare Auswirkungen haben. Das Risikomanagement der Einzugsgebiete ist mit bestimmten Fristen nach den Grundsätzen der DIN EN 15975-2 aufzustellen. Dazu werden umfangreiche Daten und Informationen benötigt, je früher, desto besser! Die Wasserversorger haben bis 12.11.2025 Zeit, ihre Einzugsgebiete erstmals zu bewerten und die Dokumentation an die zuständige Behörde zu übermitteln.
Was wir in diesem Zusammenhang für Sie tun können, kann Ihnen zunächst unsere Kundeninformation TrinkwEGV beantworten.
Sie haben weitere Fragen zur brandneuen Verordnung und unserem Leistungsumfang? Dann wenden Sie sich einfach an uns.
Ansprechpartnerin ist Ursula Karges .
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