Die Untersuchung von Trinkwasser auf radioaktive Stoffe stößt beim 3. IWW-Kolloquium in Niedersachsen auf hohes Interesse
Bei dem 3. Kolloquium am 9. Juni 2016 war der Seminarraum der Stadtwerke Huntetal in Diepholz mit mehr als 40 Teilnehmern bis auf den letzten Platz gefüllt. Zahlreiche Vertreter von Gesundheitsämtern, Wasserversorgern und Laboratorien nutzten die Gelegenheit, sich über die neuen Anforderungen der Trinkwasserverordnung bei der Untersuchung auf radioaktive Stoffe zu informieren und auszutauschen.
In dem Einführungsvortrag erläuterte Achim Rübel vom IWW klar und strukturiert grundlegende Begriffe zur Radioaktivität wie Aktivitätskonzentration. Weiterhin berichtet er über den bisherigen Kenntnisstand über das Vorkommen von natürlichen radioaktiven Stoffen im Trinkwasser in Deutschland aus der Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Im Anschluss präsentierte Ulrich Borchers die neuen Anforderungen aus der 3. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung. Mit den Teilnehmern wurden Details im Hinblick auf die Umsetzung der Anforderungen und Zuständigkeiten diskutiert, wobei auch Vorgehensweisen aus anderen Bundesländern mit einbezogen wurden.
Den Abschluss der Veranstaltung bildeten konkrete Informationen über die Planung der Erstuntersuchung, die Probenahme und die Analytik der radioaktiven Stoffe in einem akkreditierten Labor sowie über die Bewertung der Ergebnisse.
Fazit:
Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung ist die Untersuchung von Trinkwasser auf radioaktive Stoffe erstmalig verpflichtend. Die neuen Anforderungen sind für die Beteiligten formuliert. Die Untersuchungen dienen dem hohen Verbraucherschutz, aber für die Region um Diepholz ist aller Voraussicht nach nicht mit einem Problem zu rechnen. Die Verbraucher können also das Trinkwasser weiter bedenkenlos genießen.
Die Vorträge der Veranstaltung können Sie hier herunterladen:


