Neue Trinkwasserverordnung – was passiert nun?
Der Gesetzgeber hat am 23. Juni 2023 die lang erwartete neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) veröffentlicht. Sie ist bereits am Tag danach, nahezu ohne Übergangsfristen, in Kraft getreten. Der wesentliche Anlass für die neue TrinkwV war die Europäische Trinkwasser-Richtlinie 2020/2184 aus dem Jahr 2020.
Mit ihren 72 Paragrafen und 7 Anlagen ist die neue Trinkwasserverordnung formal fast dreimal so umfangreich wie ihre Vorgängerin. Dadurch ergibt sich ein nennenswerter Änderungsbedarf in der Praxis sowie ein großer Informationsbedarf über die Neuerungen und Änderungen.
Die wesentlichen Änderungen betreffen die verpflichtende Einführung eines Risikomanagements mit Übergangsfristen bis 2029. Bei den neuen und geänderten Grenzwerten spielen die toxikologisch relevanten PFAS eindeutig die wichtigste Rolle. Im Zuge der Veröffentlichung des Referenten-Entwurf der neuen TrinkwV 2023 hatten wir bereits vor einiger Zeit unsere Kundeninformation über den neuen Parameter PFAS an die jetzigen Vorgaben angepasst. Die aktuelle Fassung der Kunden-Info können Sie hier downloaden.
Insgesamt gibt es eine ganze Reihe weiterer Änderungen, die für unsere Kunden von Belang sind und über die wir informieren und beraten. Schauen Sie bitte hier für weitere Informationen zur Trinkwasserverordnung oder rufen Sie uns gern an, wenn noch was offen bleibt!