Umweltbewertung von Düngemittelzusatzstoffen
Änderungen im Düngerecht auf nationaler und europäischer Ebene rücken Düngemittelzusatzstoffe (DMZ) und Biostimulanzien verstärkt in den Fokus von Anwender:innen, Hersteller:innen und Kontrollinstanzen. Den Düngemitteln zugesetzte Aufbereitungs- und Anwendungshilfsmittel sollen die Produktion oder Nutzung anwendungstechnisch unterstützen. Die Bandbreite der DMZ ist weit und reicht von Nitrifikations- und Ureaseinhibitoren (NI, UI beziehungsweise bei Kombinationsprodukten NUI), Komplexbildnern oder Netzmitteln, die den Anwendungshilfsmitteln zugeordnet sind, bis zu Phosphiten und Pflanzenhilfs- und ‑stärkungsmitteln, die zu den Fremdbestandteilen in Düngemitteln zählen. Eine relativ neue und zunehmend bedeutsame Gruppe im Düngerecht sind die Biostimulanzien, zu denen Algenprodukte, Pilze, Bakterien und Mikroorganismen gehören.
So heterogen diese Stoffgruppen sind, so hoch ist die Anzahl der Einflussfaktoren, die ihr Umweltverhalten maßgeblich mitbestimmen. Entsprechend komplex sind die Abschätzungen ihrer Umweltwirkungen. Die zuletzt steigende Anzahl an Funden einzelner NI und UI in Oberflächengewässern, in Verbindung mit ihrer zunehmenden Anwendung in der Landwirtschaft, war Anlass, das Umweltverhalten und die -auswirkungen dieser Stoffe vertiefend zu thematisieren und zu bewerten.
Mit ihrer Aufnahme in die neue Düngeprodukteverordnung (2019) der Europäischen Union (EU) Nr. 2019/1009 unterliegen Biostimulanzien auf EU-Ebene prinzipiell dem Düngerecht. Im nationalen Rahmen sind sie, jeweils abhängig von ihrem Verwendungszweck, als Pflanzenstärkungsmittel dem Pflanzenschutzrecht oder als Bodenhilfsstoff oder Pflanzenhilfsmittel dem Düngerecht zugeordnet. Konflikte im regulatorischen Bereich ergeben sich somit aus der fehlenden Eindeutigkeit der Zuordnung bestimmter Biostimulanzien zu diesen Gruppen und damit aus der Abgrenzung der Anwendungsbereiche beider Rechtsregime.
Die Fachtagung
Um die in diesen Bereichen herrschenden Kenntnislücken und Konfliktpotenziale zu identifizieren und erste Lösungsansätze aufzuzeigen, fand 2021 die vom Umweltbundesamt geförderte Fachtagung „Umweltbewertung von Düngemittelzusatzstoffen“ statt. Um möglichen Handlungsbedarf zu identifizieren, wurde der aktuelle Sachstand zu Umweltrisiken, Wissenslücken und Regulierungsmöglichkeiten beim Einsatz von DMZ und Biostimulanzien im Austausch mit relevanten Akteur:innen aus Wissenschaft, Industrie und Behörden diskutiert und ausgewertet. Die Fachtagung wurde vom IWW Zentrum Wasser vorbereitet, wissenschaftlich begleitet und ausgerichtet.
Für die Gruppe der DMZ standen die NI und UI im Vordergrund, da mit ihrem zunehmenden landwirtschaftlichen Einsatz auch die Bedenken hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit wachsen. Dies insbesondere, da einige Wirkstoffe der NI und UI bereits in deutschen Oberflächengewässern und vereinzelt im Grundwasser nachgewiesen wurden.
Die Unsicherheit der Zuordnung von Eintragspfaden und Quellen zu den Umweltfunden der Wirkstoffe wurde im Kontext ihrer Umweltbewertung und ihres Umweltverhaltens als Wissenslücke identifiziert, die es zu schließen gilt. Geforscht wurde in diesem Zusammenhang, wie sich gezielt düngebürtige Gewässereinträge identifizieren beziehungsweise prognostizieren lassen. In ersten Lösungsansätzen für mögliche Prognosen wurde die Abschätzung über den Düngebedarf und Düngereinsatz verschiedener Kulturen und die damit verbundene Unsicherheit der Vorhersagen beleuchtet. Gezieltes Monitoring von Kläranlageneinleitungen wurde als ein mögliches Mittel identifiziert, um Einträge aus industriellen Anwendungen abzuschätzen und von landwirtschaftlichen Einträgen abzugrenzen. Als problematisch in diesem Zusammenhang wurde zudem die unzureichende Kenntnis über die tatsächlichen Aufwandmengen durch Flächenapplikationen und für Düngeprodukte limitiert zugänglichen Angaben zu Wirkstoffgehalten ermittelt. Einer möglichen Offenlegung der Produktionszahlen von NI und UI durch die Hersteller und entgegenstehende kartellrechtliche Bedenken wurden ebenfalls betrachtet. Ebenso wie die Option, die Gewässerschutzberatung in die Erfassung der Aufwandmengen einzubinden.
Ergänzend zu den Umweltbedenken wurden auch rechtliche Fragen berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der Umstellung der europäischen Düngegesetzgebung mit der Abkehr vom bewährten Typensystem und der Einführung umfangreicher neuer Vorschriften auf europäischer Ebene wurde die Forderung nach einer zeitnahen Einrichtung nationaler Konformitätsbewertungsstellen formuliert. Thematisiert wurden auch die Unübersichtlichkeit der rechtlichen Zuständigkeiten und die unterschiedlichen Zulassungskriterien für die im freien Warenverkehr des europäischen Binnenmarktes weiterhin dem einzelstaatlichen Recht unterliegenden Düngeprodukte. Lösungsansätze beinhalteten den Vorschlag nach einer Angleichung der nationalen an die europäischen Zulassungsanforderungen.
Hinsichtlich der Zulassung und Risikobewertung von NI und UI wurden Bedenken zu Art und Umfang der Anforderungen an die ökotoxikologischen Studien mitaufgenommen. Auch Mess- und Standardisierbarkeit von Wirksamkeitsstudien zu Emissionsminderungspotenzialen der Wirkstoffe und die Art und Weise, wie diese in Zulassungsverfahren eingehen, waren Gegenstand der Betrachtung.
Das unzureichende Monitoring von Metaboliten in den relevanten Umweltkompartimenten und die Verzögerung, mit der neue Stoffe häufig Eingang in Monitoringprogramme finden, zählen zu den Bedenken bezüglich der Integrität bestehender behördlicher Überwachungskonzepte. Verbesserungsvorschläge zu Regulierungs- und Überwachungsmaßnahmen beinhalteten unter anderem, die Untersuchung von Metaboliten in den Zulassungsprozess zu integrieren, die Umweltrisikobewertung bereits zugelassener Wirkstoffe nach dem aktuellen Stand von Technik und Forschung zu überprüfen und bestehende Grundwassermonitorings auszuweiten.
Die Gruppe der Biostimulanzien
Die Gruppe der Biostimulanzien war der zweite thematische Schwerpunkt der Tagung. Sie ist durch eine Vielfalt an Substanzen, zum Beispiel Huminstoffe, Algenextrakte und Mikroorganismen von unterschiedlichster Herkunft und mit unterschiedlichsten Eigenschaften gekennzeichnet. Zwar sind in den letzten Jahren vermehrt wissenschaftliche Studien und Veröffentlichungen zur Anwendung und Wirkungsweise der verschiedenen Biostimulanzien erschienen, Untersuchungen zu möglichen Risiken für die Umwelt allerdings sind rar.
Erschwernis für die Risikobewertung von Biostimulanzien und das auf EU-Ebene laufende Verfahren zur Erstellung eines standardisierten Kriterienkatalogs zur Zulassung ist die große Variabilität in dieser Produktgruppe. Hohe Bedeutung hier hat eine deutsche Beteiligung im Spezifikationsprozess zur Bewertung von Wirksamkeit, Qualität und Produktsicherheit der Biostimulanzien, wobei sich Fragen bezüglich der Aussagekraft ökotoxikologischer Studien und herkömmlicher Monitorings ergeben.
Insgesamt kam die Tagung zu dem Ergebnis, dass das von einem landwirtschaftlichen Einsatz der NI und UI ausgehende Umweltrisiko durchaus relevant ist. Der Einsatz von Biostimulanzien wird nach derzeitigem Kenntnisstand weniger kritisch bewertet, jedoch wird gerade im Hinblick auf den vorsorgenden Umweltschutz ein Bedarf an (erweiterten) adäquaten Prüfvorschriften im Zulassungsverfahren solcher Produkte gesehen. Die Tagung wurde gefördert vom Umweltbundesamt.
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